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   VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04   

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https://dejure.org/2008,71484
VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04 (https://dejure.org/2008,71484)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21.11.2008 - 8 A 3375/04 (https://dejure.org/2008,71484)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21. November 2008 - 8 A 3375/04 (https://dejure.org/2008,71484)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Berücksichtigung einer sogenannten übergreifenden Bebauung bei der Festlegung der zur Beitragsbemessung heranzuziehenden Grundfläche eines Grundstücks rechtlich nicht nur nichts zu beanstanden, sondern sogar geboten (vgl. OVG M-V, Urt. v.2.6.2004, Az.: 4 K 38/02, zitiert nach JURIS), doch darf eine derartige Regelung ihrerseits unter Berücksichtigung des dem Satzungsgeber zuzubilligenden Grundsatzes der Regelung entsprechend einer zu berücksichtigenden Verwaltungspraktikabilität, nicht dem Gleichheitssatz zuwiderlaufen.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist deren Berücksichtigung bei der Festlegung der zur Beitragsbemessung heranzuziehenden Grundfläche eines Grundstücks rechtlich nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar geboten (vgl. OVG M-V, Urt. v. 2. Juni 2004, - 4 K 38/02 -, zitiert nach Juris Rn. 112).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Es kann dabei offen bleiben, ob diese Ungleichbehandlung unter dem Gesichtspunkt der konkreten Vollständigkeit der Satzung in Ermangelung tatsächlich vorhandener Fallkonstellationen im Verbandsgebiet nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führt (in diesem Sinne OVG M-V, Urt. v. 13.1.2001, Az.: 4 K 16/00, zitiert nach JURIS), weil der Beitragsmaßstab an weiteren Mängeln leidet.

    Hierzu ist grundsätzlich folgendes anzumerken: Das Einstellen eines Wertes der Altanlage ist nur zulässig, soweit diesbezüglich Verbindlichkeiten übernommen worden sind (OVG Greifswald, Urt. v. 13.11.2001 - 4 K 16/00 -, KStZ 2002, 132).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Übernommene Altverbindlichkeiten sind als Investitionsaufwand beitragsfähig, wenn sie sich der konkreten beitragsfähigen Maßnahme zuordnen lassen (OVG Weimar, Urt. v. 21.6.2006 - 4 N 574/98 - KStZ 2006, 212).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 2.88

    Wasserversorgungsanlage - Unterhaltung der Anschlussleitungen - Kostenerstattung

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Denn die Regelung durch Satzung ist als gemeinderechtliche Vorschrift zur Regelung des Abgabenrechts im Sinne von § 35 Abs. 1, 2. Halbsatz AVBWasserV zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, Az.: 8 C 2/88, KStZ 1990, 131, zit. nach JURIS) mit der Folge, dass sie vom Anwendungsbereich des § 10 AVBWasserV unberührt bleibt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Dies gilt insbesondere auch für die Abstufung des Vollgeschossmaßstabes gemäß § 5 Abs. 2 BS 2006, wonach für das erste Vollgeschoss 25 % und für jedes weitere Vollgeschoss je 15 % in Ansatz zu bringen sind (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15.3.1995, Az.: 4 K 22/94, zitiert nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Bereits zuvor erbrachte Leistungen sind hingegen unabänderlich nach der Maßgabe des ursprünglichen Regimes abzurechnen (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 12.9.2007 - Az. 5 B 191/05 - Thür. OVG, Beschl. v. 7.12.2006 - Az. 4 EO 534/06 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Bereits zuvor erbrachte Leistungen sind hingegen unabänderlich nach der Maßgabe des ursprünglichen Regimes abzurechnen (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 12.9.2007 - Az. 5 B 191/05 - Thür. OVG, Beschl. v. 7.12.2006 - Az. 4 EO 534/06 -, zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu

    Auszug aus VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
    Demnach erscheint eine differenzierende Regelung je nach der Lage des rückwärtigen Gebäudes entweder in Anlehnung an die Regelungen über den unbeplanten Innenbereich oder in Anlehnung an die Regelung über die Flächenfeststellung im Außenbereich geboten (so auch Verwaltungsgericht Schwerin, Urt. v. 25.1.2007, Az.: 4 A 217/06, unveröffentlicht).
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 4 A 2054/13

    Haus- bzw.Grundstücksanschlusskosten; Neuverlegung einer Anschlussleitung;

    Die Gesetzesmaterialien geben keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bewusst und gewollt die Tatbestände zur Kostenerstattung bzw. Beitragserhebung für Arbeiten am Haus- oder Grundstücksanschluss hat reduzieren wollen (a. A. die damalige 8. Kammer des Gerichts, Urteile v. 8. Juni 2007 - 8 A 381/07 - und 21. Nov. 2008 - 8 A 3375/04 -, juris Rn. 114 f., Letzteres in juris zu Unrecht als "Beschluss" bezeichnet).
  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht Schwerin im Urteil vom 21. November 2008 - 8 A 3375/04 - (n. v., Umdruck, S. 16 f.) durchgreifende Bedenken gegen eine Bestimmung in einer Verbandssatzung eines anderen Zweckverbandes geäußert hat, in welcher die einheitliche Stimmabgabe in anderen Fällen zwingend vorgeschrieben war.
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht Schwerin im Urteil vom 21. November 2008 - 8 A 3375/04 - (n. v., Umdruck, S. 16 f.) durchgreifende Bedenken gegen eine Bestimmung in einer Verbandssatzung eines anderen Zweckverbandes geäußert hat, in welcher die einheitliche Stimmabgabe in anderen Fällen zwingend vorgeschrieben war.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10

    Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale

    In diesem Zusammenhang wird der Antragsgegner zu prüfen haben, ob für die Anspruchsentstehung der Abschluss einer Individualvereinbarung i.S.d. § 1 Abs. 3 AVBWasserV erforderlich war (eingehend: VG Schwerin, Urt. v. 21.11.2008 - 8 A 3375/04 -, juris Rn. 20).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 4 A 4217/15

    Rechtsmäßigkeit eines Kostenersatzbescheids für den Neubau eines

    Die Gesetzesmaterialien geben keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bewusst und gewollt die Tatbestände zur Kostenerstattung bzw. Beitragserhebung für Arbeiten am Haus- oder Grundstücksanschluss hat reduzieren wollen (a. A. die damalige 8. Kammer des Gerichts, Urteile v. 8. Juni 2007 - 8 A 381/07 - und 21. Nov. 2008 - 8 A 3375/04 -, juris Rn. 114 f., Letzteres in juris zu Unrecht als "Beschluss" bezeichnet).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18

    Kalkulation und Erhebung von Trinkwasserbeiträgen

    Weitergehende Ansprüche auf Zahlung von Baukostenzuschüssen i. S. v. Teil I Ziffer 2 der Entgeltregelung des Zweckverbands hätten nur auf Grundlage von Individualvereinbarungen i. S. d. § 1 Abs. 3 AVBWasserV entstehen können (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 21. November 2008 - 8 A 3375/04 -, juris Rn. 20).
  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10

    Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der

    Da der Beklagte lediglich die tatsächliche Bebauungstiefe der Grundstücke ermittelt hat, liegt allein schon deshalb ein methodischer Fehler vor, der zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führt (vgl. auch VG Schwerin, Urteil v. 21. November 2008, Az.: 8 A 3375/04; Driehaus, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 43. Ergänzungslieferung, September 2010, § 8 Rdnr. 413c m.w.N.).
  • VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09

    Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von

    Da der Beklagte lediglich die tatsächliche Bebauungstiefe der Grundstücke ermittelt hat, liegt allein schon deshalb ein methodischer Fehler vor, der zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führt (vgl. auch VG Schwerin, Urteil v. 21. November 2008, Az.: 8 A 3375/04; Driehaus, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 43. Ergänzungslieferung, September 2010, § 8 Rdnr. 413c m.w.N.).
  • VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005);

    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht Schwerin im Urteil vom 21. November 2008 - 8 A 3375/04 - (n. v., Umdruck, S. 16 f.) durchgreifende Bedenken gegen eine Bestimmung in einer Verbandssatzung eines anderen Zweckverbandes geäußert hat, in welcher die einheitliche Stimmabgabe in anderen Fällen zwingend vorgeschrieben war.
  • VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10

    Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des

    Da der Beklagte lediglich die tatsächliche Bebauungstiefe der Grundstücke ermittelt hat, liegt allein schon deshalb ein methodischer Fehler vor, der zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führt (vgl. auch VG Schwerin, Urteil v. 21. November 2008, Az.: 8 A 3375/04; Driehaus, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 43. Ergänzungslieferung, September 2010, § 8 Rdnr. 413c m.w.N.).
  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10

    Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den

  • VG Schwerin, 15.03.2012 - 8 A 547/11

    Schmutzwasserbeiträge: Bestimmung der Gebäudehöhe bei fehlender Festsetzung der

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